Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort außer Betrieb setzen:
Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen
- die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und
- die Kennzeichen und
- die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Die Zulassungsbehörde entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).
Sie vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
- Sie legen die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen frei.
- Sie notieren sich den jeweils sichtbaren Sicherheitscode und den Sicherheitscode auf der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder scannen diese als QR-Code ein.
- Mit dem neuen Personalausweises (nPA) bestätigen Sie Ihre Identität.
- Sie bezahlen die Gebühr für die internetbasierte Außerbetriebsetzung mittels e-Payment-System.
- Nachdem Sie den Vorgang abgeschlossen haben, werden die Daten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt und Sie erhalten nach der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde von dort den Bescheid über die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie im Online-Verfahren ein Konto angegeben haben, geht Ihnen der Bescheid per De-Mail zu, ansonsten per Post.
Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben.